FAQ |
Antrag für Erziehungsbeauftragung:

Folgendes bitte beachten:
Die Aufsichtsübertragungen können nur für den jeweiligen Abend erteilt werden. Eine Übertragung auf Gastwirte bzw. Veranstalter ist unzulässig. Die erziehungsbeauftragte Person muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu gewähren und muss während des gesamten Aufenthalts des Jugendlichen auf dem Freilichtgelände des SV Villenbach sein. Der/die volljährige Freund/in der/des Jugendlichen kann nicht erziehungsbeauftragte Person sein.
Wie lange darf ich beim Villabacho bleiben?
Unter 16 Jahren wird kein Eintritt gewährt. Personen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis 24 Uhr beim Villabacho bleiben. Mit dem Antrag Auf Erziehungsbeauftragung darf die Person solange das Villabacho Open Air besuchen, wie die von ihren Erziehungsberechtigten beauftragte Person. Auch Jugendliche unter 16 Jahren!
Darf ich Alkohol trinken?
Keinen Alkohol für Personen unter 16 Jahren. Ab 16 Jahren ist der Ausschank von Bier (keinen Schnaps) erlaubt.
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